Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
Sehr geehrte Herren Bezirksjägermeister, geschätzte Jägerinnen und Jäger!

 

Schwerpunkt Sicherheit

Kennzeichnungspflicht für alte Schusswaffen – das Wichtigste im Überblick

 

Mit den neuen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Schusswaffen stellt sich für viele Jägerinnen und Jäger die Frage: Muss meine Waffe nachträglich gekennzeichnet werden?

 

Hier die wichtigsten Regelungen einfach zusammengefasst:

 

Entscheidend ist, wann die Schusswaffe erstmals in Verkehr gebracht bzw. erworben wurde

Vor dem 14. September 2018
Für Schusswaffen, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, gilt die nachträgliche Kennzeichnungspflicht grundsätzlich nicht.

Das bleibt auch so, wenn eine solche Waffe nach dem 28. April 2026 verkauft, gekauft oder vererbt wird.

Vom 14. September 2018 bis 28. April 2026
Schusswaffen, die in diesem Zeitraum erworben wurden und noch nicht entsprechend gekennzeichnet sind, müssen grundsätzlich bis spätestens 28. Oktober 2026 nachgekennzeichnet werden.

Ab dem 28. April 2026
Schusswaffen, die ab diesem Zeitpunkt neu in Verkehr gebracht werden, müssen grundsätzlich den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.

Achtung: Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG) sieht auch Ausnahmen vor. Die Kennzeichnungspflicht ist daher im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Wann wurde die Schusswaffe in Verkehr gebracht bzw. erworben?

Was ist zu tun?

Vor dem 14. September 2018Grundsätzlich keine Nachkennzeichnung erforderlich. Das gilt auch, wenn die Waffe später verkauft, gekauft oder vererbt wird.
14. September 2018 bis 28. April 2026Kennzeichnung prüfen! Ist die Schusswaffe noch nicht entsprechend gekennzeichnet und besteht keine Ausnahme, muss sie bis spätestens 28. Oktober 2026 nachgekennzeichnet werden.
Ab dem 28. April 2026Kennzeichnung erforderlich. Neu in Verkehr gebrachte Schusswaffen müssen grundsätzlich den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen, sofern keine Ausnahme greift.

Was gilt für wesentliche Bestandteile?

Besondere Vorsicht ist bei nicht gekennzeichneten wesentlichen Bestandteilen geboten.

Wird ein solcher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt und soll anschließend weitergegeben werden, muss er vor der Weitergabe entsprechend gekennzeichnet werden.

Was muss auf der Kennzeichnung stehen?

Die Kennzeichnung umfasst – soweit die jeweiligen Informationen bekannt bzw. erforderlich sind – insbesondere:

Hersteller oder Marke

Herstellungsland oder Herstellungsort

Herstellungsnummer

Herstellungsjahr, sofern dieses nicht bereits aus der Herstellungsnummer hervorgeht

gegebenenfalls die Typenbezeichnung

Ist ein wesentlicher Bestandteil zu klein für eine vollständige Kennzeichnung, genügt zumindest eine Herstellungsnummer bzw. ein entsprechender Code.

Wichtig: Ist beispielsweise bei einer Nachkennzeichnung das Herstellungsjahr tatsächlich nicht bekannt, kann auch keine unmögliche Angabe verlangt werden.

Wie muss gekennzeichnet werden?

Für die technische Ausführung der Kennzeichnung bestehen eigene Vorgaben.

Bei Rahmen oder Gehäusen aus Kunststoff muss insbesondere die Herstellungsnummer grundsätzlich auf einer dauerhaft und untrennbar verbundenen Metallplatte angebracht werden. Die übrigen Angaben können unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt auf dem Kunststoff angebracht werden, beispielsweise fachgerecht mittels Lasergravur.

 

Wichtigster Termin: 28. Oktober 2026

Jägerinnen und Jäger sollten daher insbesondere jene Schusswaffen überprüfen, die sie zwischen 14. September 2018 und 28. April 2026 erworben haben.

Besteht für eine solche Waffe eine Kennzeichnungspflicht und wurde diese bislang nicht erfüllt, muss die Nachkennzeichnung grundsätzlich bis 28. Oktober 2026 erfolgen.

Eine Missachtung der Kennzeichnungspflicht kann eine Verwaltungsübertretung darstellen.

Unser Tipp: Bei Unsicherheit rechtzeitig prüfen lassen, ob die eigene Schusswaffe bzw. deren wesentliche Bestandteile von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind.

 

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und kann eine rechtliche Beurteilung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen.

Heu-Bezugsaktion im Lagerhaus 

Zu Ihrer Information: Eine Weiterleitung der Aktion aufgrund starker Nachfrage in anderen Bundesländern.

Aufsteirern 19. - 20.09.2026

Die Steirische Jagd lädt zum Treffpunkt ein!

 

Bereit am Samstag wird die Herrengasse und die Jungferngasse ab 12 Uhr zum Treffpunkt für Jägerinnen, Jäger und Naturliebhaber: Der NaTOURweltenhänger als rollende Bühne für Wildtiere und der Stand des Jagdschutzverein Graz mit feinen Wildbretgerichten, Jagdhornbläsern und vielfältigem Bühnenprogramm.

 

Am Sonntag präsentiert sich der Jagdschutzverein Murtal und bringt ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie mit. Um 14 Uhr erfolgt die offizielle Begrüßung durch Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau

 

Weiteres Highlight: Hole dir dein Erinnerungsfoto am Selfie-Hochsitz!

Rundblick Jagd Österreich

Im zweiwöchentlich erscheinenden Rundblick diesmal diese Themen:

 

  • 19. Internationale Tagung "Zidlochovicer Gespräche 2026"
  • Interview Dr. Claudia Bieber, Leitung FIWI
  • Erntedankfest Heldenplatz 2026
  • Rezepttipp Rehnuss
  • Nachruf Monika Hiebeler
  • 48. österreichisches Jägerschaftsschießen
  • Kraftplatz Wald

Chance auf freie Plätze

In der kommenden Woche sind für folgenden Kurs noch wenige Restplätze zu vergeben. 
Weitere Infos gibt´s unter www.naturwelten-steiermark.com und die Anmeldung zu den Kursen ist direkt online möglich:

 

Grundsätze der Fütterung von Rehwild

04.09.2026, 17:00-21:00 Uhr, Jagdbezirk Leibnitz, Gasthaus Herg 

 

Hirschrufen – fit für die Brunftzeit

04.09.2026, 16:00-20:00 Uhr, Judenburg, Schloss Liechtenstein

Naturweltenerlebnistag

Abenteuer Natur: Ein Ferientag voller Entdeckungen für die VS Birkfeld

 

Ein Tag voller Naturerlebnisse, Abenteuer und spannender Entdeckungen: Am 11. August 2026 waren 26 Kinder der Volksschule Birkfeld zu Gast in den Naturwelten Steiermark. Gemeinsam mit unseren zertifizierten Wald- und Naturguides erkundeten sie das Outdoor-Erlebnisareal und tauchten spielerisch in die faszinierende Welt von Wald, Wild und Natur ein.

 

Mit viel Bewegung, Neugier und Freude wurde Naturwissen erlebbar gemacht – ein abwechslungsreicher Ferientag, der sicher noch lange in Erinnerung bleibt.

Herbst-Seminar-Tipp

Das Murmeltier

 

Dieses neue Seminar widmet sich dem Murmeltier aus wildbiologischer, jagdlicher und praktischer Perspektive. Dr. Fredy Frey-Roos vermittelt aktuelle Erkenntnisse zur Lebensweise des Murmeltiers im Jahresverlauf, zu seiner Überwinterungsstrategie und zu Aspekten der Bejagung. Ergänzend dazu zeigt Isabella Reisinger in einer praktischen Einheit die Herstellung einer Murmelfett-Salbe. 

 

Das Seminar verbindet Theorie und Praxis und bietet einen umfassenden Einblick in die Biologie, die Jagd und Verarbeitung dieses alpinen Wildtieres.

 

Das Murmeltier: Ökologie, Jagd und Verarbeitung

 

25.09.2026, 16:00-20:00 Uhr, Naturwelten Steiermark

Stellenausschreibungen

Die Naturwelten Steiermark suchen Verstärkung. Aktuell sind zwei spannende Stellen ausgeschrieben:

 

Karenzvertretung im Bereich Marketing & Öffentlichkeitsarbeit (20 Stunden/Woche) sowie eine Position im Officemanagement & Kursorganisation (25 Stunden/Woche).

 

Sie möchten Teil der Naturwelten werden und die vielfältigen Angebote rund um Natur, Wild und Jagd mitgestalten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Unsere Wochennews zum Teilen als Link

 
 
 

Steirische Landesjägerschaft
Schwimmschulkai 88
8010 Graz
Mo. - Do. 8:00 bis 17:00, 
Fr. 8:00 bis 12:00

0 316 67 36 37 0

presse@jagd-stmk.at

 

© steirischejagd

{unsubscribe}