![]() Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
Schwerpunkt SicherheitKennzeichnungspflicht für alte Schusswaffen – das Wichtigste im Überblick
Mit den neuen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Schusswaffen stellt sich für viele Jägerinnen und Jäger die Frage: Muss meine Waffe nachträglich gekennzeichnet werden?
Hier die wichtigsten Regelungen einfach zusammengefasst:
Entscheidend ist, wann die Schusswaffe erstmals in Verkehr gebracht bzw. erworben wurde Vor dem 14. September 2018 Das bleibt auch so, wenn eine solche Waffe nach dem 28. April 2026 verkauft, gekauft oder vererbt wird. Vom 14. September 2018 bis 28. April 2026 Ab dem 28. April 2026 Achtung: Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG) sieht auch Ausnahmen vor. Die Kennzeichnungspflicht ist daher im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Was gilt für wesentliche Bestandteile? Besondere Vorsicht ist bei nicht gekennzeichneten wesentlichen Bestandteilen geboten. Wird ein solcher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt und soll anschließend weitergegeben werden, muss er vor der Weitergabe entsprechend gekennzeichnet werden. Was muss auf der Kennzeichnung stehen? Die Kennzeichnung umfasst – soweit die jeweiligen Informationen bekannt bzw. erforderlich sind – insbesondere: Hersteller oder Marke Herstellungsland oder Herstellungsort Herstellungsnummer Herstellungsjahr, sofern dieses nicht bereits aus der Herstellungsnummer hervorgeht gegebenenfalls die Typenbezeichnung Ist ein wesentlicher Bestandteil zu klein für eine vollständige Kennzeichnung, genügt zumindest eine Herstellungsnummer bzw. ein entsprechender Code. Wichtig: Ist beispielsweise bei einer Nachkennzeichnung das Herstellungsjahr tatsächlich nicht bekannt, kann auch keine unmögliche Angabe verlangt werden. Wie muss gekennzeichnet werden? Für die technische Ausführung der Kennzeichnung bestehen eigene Vorgaben. Bei Rahmen oder Gehäusen aus Kunststoff muss insbesondere die Herstellungsnummer grundsätzlich auf einer dauerhaft und untrennbar verbundenen Metallplatte angebracht werden. Die übrigen Angaben können unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt auf dem Kunststoff angebracht werden, beispielsweise fachgerecht mittels Lasergravur.
Wichtigster Termin: 28. Oktober 2026 Jägerinnen und Jäger sollten daher insbesondere jene Schusswaffen überprüfen, die sie zwischen 14. September 2018 und 28. April 2026 erworben haben. Besteht für eine solche Waffe eine Kennzeichnungspflicht und wurde diese bislang nicht erfüllt, muss die Nachkennzeichnung grundsätzlich bis 28. Oktober 2026 erfolgen. Eine Missachtung der Kennzeichnungspflicht kann eine Verwaltungsübertretung darstellen. Unser Tipp: Bei Unsicherheit rechtzeitig prüfen lassen, ob die eigene Schusswaffe bzw. deren wesentliche Bestandteile von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und kann eine rechtliche Beurteilung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. ![]() Heu-Bezugsaktion im LagerhausZu Ihrer Information: Eine Weiterleitung der Aktion aufgrund starker Nachfrage in anderen Bundesländern. ![]() Aufsteirern 19. - 20.09.2026Die Steirische Jagd lädt zum Treffpunkt ein!
Bereit am Samstag wird die Herrengasse und die Jungferngasse ab 12 Uhr zum Treffpunkt für Jägerinnen, Jäger und Naturliebhaber: Der NaTOURweltenhänger als rollende Bühne für Wildtiere und der Stand des Jagdschutzverein Graz mit feinen Wildbretgerichten, Jagdhornbläsern und vielfältigem Bühnenprogramm.
Am Sonntag präsentiert sich der Jagdschutzverein Murtal und bringt ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie mit. Um 14 Uhr erfolgt die offizielle Begrüßung durch Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau.
Weiteres Highlight: Hole dir dein Erinnerungsfoto am Selfie-Hochsitz! ![]() Rundblick Jagd ÖsterreichIm zweiwöchentlich erscheinenden Rundblick diesmal diese Themen:
Chance auf freie PlätzeIn der kommenden Woche sind für folgenden Kurs noch wenige Restplätze zu vergeben.
Grundsätze der Fütterung von Rehwild 04.09.2026, 17:00-21:00 Uhr, Jagdbezirk Leibnitz, Gasthaus Herg
Hirschrufen – fit für die Brunftzeit 04.09.2026, 16:00-20:00 Uhr, Judenburg, Schloss Liechtenstein NaturweltenerlebnistagAbenteuer Natur: Ein Ferientag voller Entdeckungen für die VS Birkfeld
Ein Tag voller Naturerlebnisse, Abenteuer und spannender Entdeckungen: Am 11. August 2026 waren 26 Kinder der Volksschule Birkfeld zu Gast in den Naturwelten Steiermark. Gemeinsam mit unseren zertifizierten Wald- und Naturguides erkundeten sie das Outdoor-Erlebnisareal und tauchten spielerisch in die faszinierende Welt von Wald, Wild und Natur ein.
Mit viel Bewegung, Neugier und Freude wurde Naturwissen erlebbar gemacht – ein abwechslungsreicher Ferientag, der sicher noch lange in Erinnerung bleibt. Herbst-Seminar-TippDas Murmeltier
Dieses neue Seminar widmet sich dem Murmeltier aus wildbiologischer, jagdlicher und praktischer Perspektive. Dr. Fredy Frey-Roos vermittelt aktuelle Erkenntnisse zur Lebensweise des Murmeltiers im Jahresverlauf, zu seiner Überwinterungsstrategie und zu Aspekten der Bejagung. Ergänzend dazu zeigt Isabella Reisinger in einer praktischen Einheit die Herstellung einer Murmelfett-Salbe.
Das Seminar verbindet Theorie und Praxis und bietet einen umfassenden Einblick in die Biologie, die Jagd und Verarbeitung dieses alpinen Wildtieres.
Das Murmeltier: Ökologie, Jagd und Verarbeitung
25.09.2026, 16:00-20:00 Uhr, Naturwelten Steiermark StellenausschreibungenDie Naturwelten Steiermark suchen Verstärkung. Aktuell sind zwei spannende Stellen ausgeschrieben:
Karenzvertretung im Bereich Marketing & Öffentlichkeitsarbeit (20 Stunden/Woche) sowie eine Position im Officemanagement & Kursorganisation (25 Stunden/Woche).
Sie möchten Teil der Naturwelten werden und die vielfältigen Angebote rund um Natur, Wild und Jagd mitgestalten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Unsere Wochennews zum Teilen als LinkSteirische Landesjägerschaft 0 316 67 36 37 0 presse@jagd-stmk.at
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