Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
Sehr geehrte Herren Bezirksjägermeister, geschätzte Jägerinnen und Jäger!

 

Jagdgesetznovelle ist mit 7. Juli 2026 in Kraft getreten

Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier:

 

1. Verpachtung von Jagdgebieten (§ 7, § 24)

Jagdgebiete ab Eigenjagdgröße können über Lagepläne samt Flächenangaben und Grundstücksverzeichnissen an die Behörde übermittelt und so verpachtet werden.

Bei Vorliegen eines qualifizierten Pächtervorschlages hat der Gemeinderat 8 Wochen ab Beginn des vorletzten Jagdjahres der laufenden Pachtperiode zu entsprechen.

 

2. Jägerprüfung (§ 37)

Jagdprüfungszeugnisse anderer Bundesländer bzw. Staaten können der Behörde vorgelegt und damit eine Steirische Landesjagdkarte gelöst werden.

Auch Personen, die die Jagdprüfung erfolgreich in einem anderen Bundesland oder Staat abgelegt haben, können künftig eine Jagdkarte in der Steiermark lösen.

 

3. Jagdzeiten, Artenschutz und Abschussmeldung (§§ 49, 49a, 49b) – zentrale Änderung!

Ausnahmen für Wildarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie werden über das Jagdgesetz geregelt und über die Landesregierung bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde erteilt.

Ausnahmen für Nebel- und Rabenkrähen sind nunmehr im Jagdgesetz geregelt. Der Wolf wie auch Bär, Fischotter, Luchs und Wildkatze unterliegen ausschließlich dem Jagdgesetz. Rechtmäßig erlegte Exemplare dieser Arten unterliegen dem Aneignungsrecht des Jägers.

 

4. Abschussplan (§ 56)

Bei Festsetzungen des Abschussplanes für Gams- und Steinwild ist der Art. 14 FFH-Richtlinie (Günstiger Erhaltungszustand) zu berücksichtigen.

 

Die rotwildfreie Zone im Süden der Steiermark gilt auch für Damwild.

 

§ 56 Abs. 3b (Rotwild): In Revieren mit geringer Wilddichte können über Antrag des Jagdausübungsberechtigten zahlenmäßig unbegrenzt Kahlwild und Spießhirsche erlegt werden. Die Freigabe von Hirschen der Klasse III (vollendetes 2.- vollendetes 5. Lebensjahr) kann nur über einen Abschussplan erfolgen.

 

§ 56 Abs. 3c (Rotwild): Für mehrere Jagdgebiete kann der Bezirksjägermeister die Freigabe von Hirschen der Klasse I, II und III unter der Voraussetzung, dass in diesen Revieren in den letzten Jagdjahren entsprechend der Struktur des Rotwildbestandes eine ausreichende Anzahl von Kahlwild erlegt wurde, über Antrag des Jagdausübungsberechtigten in der Weise genehmigen, dass bei Erlegung der für alle Reviere gemeinsam freigegebenen Stücke in einem dieser Reviere der Abschuss für alle Reviere als erfüllt gilt.

 

 § 56 Abs. 3e Die Meldepflicht für den Bezirksjägermeisters an die Behörde für Abweichungen vom Abschussplan besteht für jene Abweichungen, die nicht nur geringfügig sind, der Unterscheidung liegt ein Kriterienkatalog zugrunde. Die Meldung an die Behörde ist auch der zuständigen Kammer für Land- und Forstwirtschaft zur Kenntnis zu bringen.

 

§ 56 Abs. 4 Abschussmeldungen sind binnen sieben Werktagen zu tätigen.

 

5. Ausnahmen vom Verbot des Einsatzes von Nachtzieltechnik (§ 58)

Auf landwirtschaftlichen Flächen wird der Einsatz von Nachtzieltechnik von Schwarzwild auf Steinmarder, Baummarder (Edelmarder), Marderhund, Iltis, Waschbär, Bisam, Nutria, Fuchs, Goldschakal und Dachs auf landwirtschaftlichen Flächen ausgedehnt. Voraussetzung ist weiterhing der Nachweis der Absolvierung einer Schulung durch die Steirische Landesjägerschaft und die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten im jeweiligen Revier. Bereits absolvierte Schulungen behalten ihre Gültigkeit auch im Hinblick auf den erweiterten Einsatzbereich.

 

6. Verminderung des Wildstandes (§ 61)

Bei auf Antrag bzw. amtswegig zur Vermeidung von Schäden verfügten Abschussaufträgen zur Verminderung des Wildstandes sind die Trophäen erlegter Stücke in gut gereinigtem Zustand unmittelbar nach deren Ausstellung bei der Pflichttrophäenschau bei der Bezirksverwaltungsbehörde abzugeben und von dieser einer Nutzung bzw. Verwertung zuzuführen.

 

7. Aus landwirtschaftlichen Wildhaltungen oder Tiergärten ausgebrochenes Schalenwild (§ 66)

Es besteht eine Mitteilungspflicht des Wildhalters oder Tiergartenbetreibers an die Jagdausübungsberechtigten der angrenzenden Reviere und die Behörde. Nach 42 Tagen dürfen die ausgebrochenen Stücke ohne Bewilligung oder Auftrag ganzjährig, aber unter Einhaltung des Mutterschutzes, erlegt werden und sind über eine Abschussmeldung binnen 7 Werktagen dem Bezirksjägermeister zu melden.

 

8. Inkrafttreten

Änderung § 24 Abs. 3 (Qualifizierter Pächtervorschlag): 1. Jänner 2028

Änderung § 56 Abs. 3b und Abs. 3c (Wildabschussplan): 1. April 2027

 

Die übrigen Novellierungen sind mit 7. Juli 2026 in Kraft getreten.

Übersicht Biberverordnung

Der Biber breitet sich seit Anfang der 2000er-Jahre in der Steiermark wieder stark aus. Der Erhaltungszustand des Bibers gilt in der Steiermark als günstig. Mit der zunehmenden Biberpopulation nehmen Konflikte zu. Mit 11. Juni 2026 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung die "Biberverordnung" beschlossen.

 

Ausgenommen vom Geltungsbereich der Verordnung sind:

  • Naturschutzgebieten,
  • Europaschutzgebiete mit Biber als Schutzgut,
  • Mehrere in der Verordnung ausdrücklich angeführte Europaschutzgebiete
  • Der Nationalpark Gesäuse

In Konfliktsituationen werden stufenweise Maßnahmen gesetzt:

1.     Präventionsmaßnahmen:

Einzelbaum- und Flächenschutz, Zäune zum Flächenschutz oder Schutzmaßnahmen gegen Grabtätigkeiten können ganzjährig gesetzt werden.

Die Entfernung von Nebendämmen kann ganzjährig nach einem Beratungsgespräch mit einem Vertreter der Naturschutzabteilung des Landes Steiermark erfolgen. Die Drainagierung bzw. Absenkung von Hauptdämmen kann ganzjährig unter Beisein eines Vertreters der Naturschutzabteilung des Landes Steiermark erfolgen.

 

Kontakt Biberberatung:

Steiermärkische Berg- und Naturwacht
Herdergasse 3
8010 Graz

Alexa Bökenbrink, MSc
Telefon: +43 660 / 7170 933
E-Mail: alexa.boekenbrink@bergundnaturwacht.at

Mag. Peter Mehlmauer
Telefon: +43 664 / 5234 319
E-Mail: peter.mehlmauer@bergundnaturwacht.at

 

2. Eingriffe in den Lebensraum

Nur zulässig, wenn:

  • Präventionsmaßnahmen erfolglos waren,
  • ein Amtssachverständiger dies bestätigt,
  • der Eingriff zwischen 1. September und 31. März erfolgt.

Dazu zählen insbesondere:

  • Entfernung von Hauptdämmen
  • Beeinträchtigung oder Entfernung von Wohnbauen

Diese Maßnahmen können durch alle von der Biberaktivität betroffenen Personen erfolgen und müssen fachlich begleitet werden. 

 

3. Eingriffe in die Biberpopulation

Nur als letztes Mittel, wenn

  • Präventionsmaßnahmen und
  • Eingriffe in den Lebensraum

nachweislich wirkungslos geblieben sind.

Zulässig sind:

  • Fang im Zeitraum von 1. September bis 31. März mit geeigneter Lebendfalle mit elektronischem Meldesystem und anschließende Erlegung oder
  • unmittelbare Erlegung

Berechtigt sind ausschließlich Jagdausübungsberechtigte, beauftragte Jagdkarteninhaber oder Jagdschutzorgane. 

 

Kontingent

  • Maximal 84 Biber pro Kalenderjahr dürfen entnommen werden.
  • Das Kontingent ist regional aufgeteilt (siehe Anlage)
  • Vor jeder Entnahme muss unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/183708534/DE/ geprüft werden, ob das Kontingent bereits ausgeschöpft ist. 

Melde- und Kontrollpflichten

  • Entfernung eines Hauptdamms: Meldung innerhalb von 2 Wochen.
  • Erlegung eines Bibers: Meldung innerhalb von 24 Stunden.
  • Erlegte Tiere sind 48 Stunden aufzubewahren.
  • Die Naturschutzabteilung führt Kontrollen und ein laufendes Monitoring durch. 

Geltungsdauer

Die Verordnung gilt bis 30. Juni 2031

FACE Monatsbericht

Dieser monatliche Bericht, der von der Europäischen Föderation für Jagd und Naturschutz ( FACE ) herausgegeben wird, bietet Mitgliedern, Interessengruppen und Unterstützern exklusive Einblicke in die wichtigsten Themen, Aktivitäten und politischen Entwicklungen, die die Jagd und den Naturschutz in ganz Europa prägen.

Berufsjägerprüfung 2026

Herzlichen Glückwunsch an die neuen Steirischen Berufsjäger!

 

Mit großer Freude konnte bei der Steirischen Berufsjägerprüfung die weiße Fahne gehisst werden: Alle 5 Kandidaten haben die Prüfung erfolgreich bestanden. Damit haben sie ihr umfassendes Fachwissen und ihre praktischen Kompetenzen rund um Wildtier und Lebensraum eindrucksvoll unter Beweis gestellt. 

 

Die Ausbildung zum Berufsjäger ist die anspruchsvollste im Jagdwesen und vereint zeitgemäßes und umsichtiges Wildtiermanagement, Naturschutz, Jagdpraxis, Forst, Recht und vieles mehr.

 

Wir gratulieren den neuen Berufsjägern herzlich und wünschen ihnen viel Erfolg und Weidmannsheil für ihren verantwortungsvollen Einsatz in der steirischen Natur!

Presseaussendung Wolf

Erster Wolf soll in der Steiermark entnommen werden: Almen und Almbauern brauchen endlich wirksamen Schutz

 

"Wer unsere Almen erhalten will, muss auch den Mut zu gezielten Wolfsentnahmen haben."

 

Mit der geplanten Freigabe des ersten Wolfs zur Entnahme in der Steiermark wird ein längst notwendiger Schritt gesetzt. Es geht dabei nicht um ein "Für oder gegen den Wolf", sondern um den Schutz einer einzigartigen Kulturlandschaft und jener Menschen, die sie seit Generationen mit harter Arbeit erhalten.

 

Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau

"Die Steirerinnen und Steirer wollen ihre Almen erhalten. Sie wollen gepflegte Berglandschaften, regionale Lebensmittel von höchster Qualität und eine funktionierende Almwirtschaft. Wildtiere brauchen die Almflächen als wertvollen Lebensraum. Hier braucht es klare politische Entscheidungen und den Rückhalt für jene Menschen, die diese Landschaft Tag für Tag bewirtschaften und nicht die Verherrlichung von Raubtieren.

Der erste genehmigte Abschuss eines Problemwolfs in der Steiermark ist kein Symbol gegen, sondern für einen Naturschutz mit Hausverstand.  Die Entscheidung, dieses auffällige Raubtier nach wiederholten und schwerwiegenden Übergriffen zu entnehmen, ist ein klares Bekenntnis zum Schutz der Almen, der bäuerlichen Familienbetriebe und einer Kulturlandschaft, die für die Steiermark von unschätzbarem Wert ist."

Presseaussendung Sikawild Jagd Österreich

Nein zur Keulung tausender Sika in Österreich 

 

Die Österreichische Wildtierstiftung und Jagd Österreich unterstützen die heimischen Farmwildhalter und lehnen die von der EU verordnete Massentötung von Sikawild ab. Fallen dem Regulierungswahn der EU bald auch Zootiere zum Opfer?

 

Jagd Österreichs Präsident, Landesjägermeister Anton Larcher, und Salzburgs Landesjägermeister Max Mayr Melnhof, Präsident der Österreichischen Wildtierstiftung, stellen sich an die Seite der Farmwildhalter.

Wochenreport Jagd Ö

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

in der Welt der Jagd ist vieles in Bewegung. Damit Sie den Überblick behalten – über Entwicklungen im In- und Ausland, unsere Arbeit und aktuelle Themen – erscheint unser wöchentlicher Report.

Chance auf freie Plätze

In der kommenden Woche sind für folgende Kurse noch wenige Restplätze zu vergeben. 
Weitere Infos gibt´s unter www.naturwelten-steiermark.com und die Anmeldung zu den Kursen ist direkt online möglich:

 

Praxistage für Jungjäger:innen

15.-17.07.2026, inkl. 2 Übernachtung auf einer Almhütte, Revier im Hochschwabgebiet

 

Fallwild & Risse beurteilen – Jagdbezirk Murtal

16.07.2026, 17:00-21:00 Uhr, Schloss Liechtenstein

Nachtzieltechnik

Befähigungskurse für Nachtzieltechnik wieder ab Herbst 2026

 

Ab Herbst starten in den Naturwelten Steiermark sowie in einigen steirischen Jagdbezirken wieder die Befähigungskurse für Nachtzieltechnik. 

 

Die Kursinhalte wurden an die aktuellen Neuerungen im Steiermärkischen Jagdgesetz angepasst und vermitteln praxisnah den sicheren und gesetzeskonformen Einsatz moderner Nachtzieltechnik. 

 

Die neuen Kurstermine werden in den kommenden Wochen auf der Naturwelten Website veröffentlicht und können anschließend direkt online gebucht werden.

Sommerferienprogramm

Ferienbetreuung für Kids

 

Ferien in der Natur! Ihre Kinder interessieren sich Wald und Wildtiere und möchten mehr über unsere Natur, Umwelt, Klima und die Jagd erfahren? Dann sind sie beim Sommerferien-Programm der Naturwelten Steiermark genau richtig!

Melden Sie Ihre Kinder direkt auf der Naturwelten-Website zum Ferienerlebnis-Programm an - die Plätze sind begrenzt und schnell ausgebucht!

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