![]() Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
Jägerwissen
Das unerklärliche Handeln eines einzelnen Jägers schadet der gesamten Jägerschaft. Sowohl die Bedeutung von Haustieren als auch der Umgang mit ihnen hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Dieser Wandel betrifft auch den Umgang von Jägerinnen und Jägern sowohl im Umgang mit der nichtjagenden Bevölkerung als auch mit der gesetzlichen Bestimmung des § 60 Steiermärkisches Jagdgesetz.
Dieser ermöglicht zwar den Abschuss von im Revier jagenden Hunden und umherstreifenden Katzen, Jägern und Jägerinnen stehen hier aber ganz besonders im Fokus der nichtjagenden Bevölkerung, sensibles und verantwortungsbewusstes Handeln ist hier ganz besonders gefragt.
Die Steirische Landesjägerschaft gibt hier folgende Vorgangsweise vor:
1. Sowohl das Auftreten als auch die Wortwahl gegenüber Hundebesitzern hat stets im Bewusstsein der Rolle eines verantwortungsbewussten Waffenträgers zu erfolgen. Polizeibeamte im Umgang mit angehaltenen Autofahrern sind hier ein entsprechendes Vorbild, nach dem sich das eigene Verhalten sehr gut orientieren kann.
2. Hundebesitzer haben in den meisten Fällen eine enge persönliche Beziehung zu ihrem Haustier, das erfordert von einschreitenden Jägerinnen und Jägern besonderes Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl.
3. Der erste Schritt ist das Gespräch mit dem Hundeführer, in dem auf die Gefährdung von Wildtieren durch freilaufende Hunde hingewiesen wird. Im Zentrum steht hier das Leid der Wildtiere, durch Hetzen, Verletzungen, Versprengen von Jungtieren oder die Störung der wichtigen Ruhe. Das sichtbare Tragen der Waffe ist bei diesen Gesprächen nach Möglichkeit zu vermeiden.
4. Der nächste Schritt ist die schriftliche Verwarnung. Diese wird an den Wohnort des Hundebesitzers zugestellt, im Download-Bereich unserer Homepage steht eine geeignete Vorlage zur Verfügung: https://www.jagd-stmk.at/wp-content/uploads/2018/06/Verst%C3%A4ndigung-wildernder-Hund.pdf
Eine Beweissicherung über Handyvideos und -fotos bzw. gespeicherte Fotos von Wildkameras, die das wiederholte Umherstreifen des betreffenden Hundes dokumentieren, ist Teil eines kompetenten und sachlichen Vorgehens. Auch Risse können so dokumentiert werden, die Entnahme einer Speichelprobe am gerissenen Stück kann ebenfalls dem zweifelsfreien Nachweis eines Hunderisses dienlich sein.
5. Führen Schritt 1 und 2 nicht zum gewünschten Erfolg, wird gegen den Hundebesitzer eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle eingebracht. Das gesicherte Beweismaterial unterstützt die Polizei und ist im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens sehr zweckdienlich. Konsequent umgesetzte Schritte sprechen sich auch bei Hundebesitzern und diversen Foren herum.
6. Die Tötung von jagenden Hunden und Katzen ist das letzte Mittel und nur im Fall eines beobachteten Angriffs auf Wildtiere, der nicht anders abgewehrt werden kann, anzuwenden. Der Griff zum Handy ist hier vor dem Griff zur Waffe entscheidend, eine kurze Videosequenz ist rasch dokumentiert. Der Jagdberechtigte ist verpflichtet, die Tötung eines Hundes oder einer gekennzeichneten Katze der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen.
7. Der sichere Beweis der Situation dient sowohl dem handelnden Jäger als auch der zweifelsfreien Darstellung der Situation in den Medien. Die Kommunikation mit den Medien übernimmt in diesen wie in vergleichbaren Fällen die Steirische Landesjägerschaft, da hier Krisenmanagement und Erfahrung im Umgang mit Medien gefragt sind. Ein Blick auf vergleichbare Einsatzorganisationen, die ebenfalls aus Körperschaft öffentlichen Rechts ausgebildet sind, bestätigt diese Vorgangsweise.
Nur über diese nachvollziehbaren und dem gesellschaftlichen Wandel in der Haltung zum Haustier angepassten Schritte kann die Jagd das Vertrauen der Öffentlichkeit aufbauen, dass gegenüber Haustieren nur im absoluten Ausnahmefall und auch dann nur zum Schutz von Wildtieren gehandelt wird.
Übrigens: Ein freundliches Lob gegenüber Hundeführern, die ihre Vierbeiner an der Leine führen, ist wichtiger Teil einer positiven Öffentlichkeitsarbeit für die Jagd! ![]() PressemeinungLesen sie hier einen in "Die Presse" erschienenen Artikel zum Thema Waffengebrauch in der Jagd von Autor Thomas Weber
Privileg mit besonderer Verantwortung: warum Jäger verpflichtend üben sollten
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