![]() Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
Schwerpunkt SicherheitKennzeichnungspflicht für alte Schusswaffen – das Wichtigste im Überblick
Mit den neuen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Schusswaffen stellt sich für viele Jägerinnen und Jäger die Frage: Muss meine Waffe nachträglich gekennzeichnet werden?
Hier die wichtigsten Regelungen einfach zusammengefasst:
Entscheidend ist, wann die Schusswaffe erstmals in Verkehr gebracht bzw. erworben wurde Vor dem 14. September 2018 Das bleibt auch so, wenn eine solche Waffe nach dem 28. April 2026 verkauft, gekauft oder vererbt wird. Vom 14. September 2018 bis 28. April 2026 Ab dem 28. April 2026 Achtung: Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG) sieht auch Ausnahmen vor. Die Kennzeichnungspflicht ist daher im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Was gilt für wesentliche Bestandteile? Besondere Vorsicht ist bei nicht gekennzeichneten wesentlichen Bestandteilen geboten. Wird ein solcher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt und soll anschließend weitergegeben werden, muss er vor der Weitergabe entsprechend gekennzeichnet werden. Was muss auf der Kennzeichnung stehen? Die Kennzeichnung umfasst – soweit die jeweiligen Informationen bekannt bzw. erforderlich sind – insbesondere: Hersteller oder Marke Herstellungsland oder Herstellungsort Herstellungsnummer Herstellungsjahr, sofern dieses nicht bereits aus der Herstellungsnummer hervorgeht gegebenenfalls die Typenbezeichnung Ist ein wesentlicher Bestandteil zu klein für eine vollständige Kennzeichnung, genügt zumindest eine Herstellungsnummer bzw. ein entsprechender Code. Wichtig: Ist beispielsweise bei einer Nachkennzeichnung das Herstellungsjahr tatsächlich nicht bekannt, kann auch keine unmögliche Angabe verlangt werden. Wie muss gekennzeichnet werden? Für die technische Ausführung der Kennzeichnung bestehen eigene Vorgaben. Bei Rahmen oder Gehäusen aus Kunststoff muss insbesondere die Herstellungsnummer grundsätzlich auf einer dauerhaft und untrennbar verbundenen Metallplatte angebracht werden. Die übrigen Angaben können unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt auf dem Kunststoff angebracht werden, beispielsweise fachgerecht mittels Lasergravur.
Wichtigster Termin: 28. Oktober 2026 Jägerinnen und Jäger sollten daher insbesondere jene Schusswaffen überprüfen, die sie zwischen 14. September 2018 und 28. April 2026 erworben haben. Besteht für eine solche Waffe eine Kennzeichnungspflicht und wurde diese bislang nicht erfüllt, muss die Nachkennzeichnung grundsätzlich bis 28. Oktober 2026 erfolgen. Eine Missachtung der Kennzeichnungspflicht kann eine Verwaltungsübertretung darstellen. Unser Tipp: Bei Unsicherheit rechtzeitig prüfen lassen, ob die eigene Schusswaffe bzw. deren wesentliche Bestandteile von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind.
Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und kann eine rechtliche Beurteilung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. ![]() Livestream Wild im BildIn diesem Jahr rückt der Livestream "Wild im Bild" von Pannatura Suhlen in den Fokus – kleine Wasserstellen, die für zahlreiche Tierarten eine überlebenswichtige Rolle spielen und wichtige ökologische Hotspots sind. In den letzten Wochen konnte die Kamera bereits faszinierende Momente festhalten: Das Schwarzwild nutzt die Suhlen gemeinsam mit seinen Frischlingen, Reh- und Rotwild sucht die Wasserstellen zum Abkühlen auf, während zahlreiche Vogelarten die Gelegenheit zum Baden und Trinken schätzen. Auch Füchse ließen sich die Erfrischung nicht entgehen. ![]() Aufsteirern 19. - 20.09.2026Die Steirische Jagd lädt zum Treffpunkt ein!
Bereit am Samstag wird die Herrengasse und die Jungferngasse ab 12 Uhr zum Treffpunkt für Jägerinnen, Jäger und Naturliebhaber: Der NaTOURweltenhänger als rollende Bühne für Wildtiere und der Stand des Jagdschutzverein Graz mit feinen Wildbretgerichten, Jagdhornbläsern und vielfältigem Bühnenprogramm.
Am Sonntag präsentiert sich der Jagdschutzverein Murtal und bringt ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie mit. Um 14 Uhr erfolgt die offizielle Begrüßung durch Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau.
Weiteres Highlight: Hole dir dein Erinnerungsfoto am Selfie-Hochsitz! ![]() Rundblick Jagd ÖsterreichIm zweiwöchentlich erscheinenden Rundblick diesmal diese Themen:
Chance auf freie PlätzeIn der kommenden Woche sind für folgenden Kurs noch wenige Restplätze zu vergeben.
Aufsichtsjäger-Weiterbildung 24.09.2026, 16:00-20:00 Uhr, Naturwelten Steiermark
"Mehr Schneid" - Messerschärfkurs 25.09.2026, 15:00-18:00 Uhr, Naturwelten Steiermark Kurs-Tipp: Das MurmeltierNoch schnell anmelden!
Das neue Seminar widmet sich dem Murmeltier aus wildbiologischer, jagdlicher und praktischer Perspektive. Dr. Fredy Frey-Roos vermittelt aktuelle Erkenntnisse zur Lebensweise des Murmeltiers im Jahresverlauf, zu seiner Überwinterungsstrategie und zu Aspekten der Bejagung. Ergänzend dazu zeigt Isabella Reisinger in einer praktischen Einheit die Herstellung einer Murmelfett-Salbe. Das Seminar verbindet Theorie und Praxis und bietet einen umfassenden Einblick in die Biologie, die Jagd und Verarbeitung dieses alpinen Wildtieres.
Das Murmeltier: Ökologie, Jagd und Verarbeitung
25.09.2026, 16:00-20:00 Uhr, Naturwelten Steiermark Vorschau auf Oktober
Kurs zur Trichinenproben-Entnahme
Alles rund um die Probeentnahmen bei Schwarzwild, Dachs und Co. Der Kurs ist ausschließlich für JägerInnen, welche den Kurs und die Prüfung zur kundigen Person erfolgreich absolviert haben.
Kurs zur Trichinenproben-Entnahme 15.10.2026, 17:00-20:00 Uhr, Naturwelten Steiermark Unsere Wochennews zum Teilen als LinkSteirische Landesjägerschaft 0 316 67 36 37 0 presse@jagd-stmk.at
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