Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
Sehr geehrte Herren Bezirksjägermeister, geschätzte Jägerinnen und Jäger!

 

129. VO d. Stmk LR

Die am 21. November 2024 in der Regierungssitzung beschlossenen Änderungen zur Jagdzeiten-Verordnung treten mit 28. November 2024 in Kraft.

 

Die Jagdzeit für Ringeltauben ist mit 1. September bis 31. Jänner festgesetzt, jene für Türkentauben von 1. Oktober bis 31. Jänner.

 

Für Damwild gelten folgende Jagdzeiten:

Schmaltiere und Schmalspießer:  1. Mai bis 31. Dezember

Sonstiges Damwild: 1. August bis 31. Dezember

 

 

Gesetzesänderung zur digitalen Jagdkarte

Die für die Einführung der digitalen Jagdkarte notwendige Novellierung des Steiermärkischen Jagdgesetzes wurde wie berichtet am 15. Oktober 2024 vom Landtag Steiermark beschlossen. Hier finden Sie die entsprechende Verlautbarung im Landesgesetzblatt. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die digitale Jagdkarte sind bereits sehr weit gediehen, wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

 

In diesem Zusammenhang wird folgendes festgehalten:

- Bereits ausgefolgte Jagdkarten behalten ihre Gültigkeit über die jährliche Einzahlung der Jagdkartenvorschreibung, der Umstieg auf eine digitale Jagdkarte erfolgt freiwillig

- Neu auszufolgende Jagdkarten werden in digitaler Form ausgestellt, auf Verlangen kann ein physischer Nachweis ausgestellt werden

Strenger Schutz von Elterntieren

Strenger Schutz von Elterntieren - Aushängeschild einer weidgerecht ausgeübten Jagd

 

Im Zuge der Stellungnahmen zur Jagdzeiten-verordnung in der Steiermark wurde die Einführung von terminlich definierten Schonzeiten für jagdbare Wildarten wie z.B. Fuchs und Marderarten gefordert.

Dieser Forderung begegnete die Steirische Landesjägerschaft mit dem nachdrücklichen Hinweis auf das klar und unmissverständlich definierte sachliche Verbot in § 58 Abs. 2 Z. 11:
"Es ist verboten, in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere zu bejagen"

Selbstverständlich gilt dieser strenge Schutz von Elterntieren auch für alle Schalenwild-arten und ist selbst bei hohem Erfolgsdruck bei der Abschusserfüllung strikt einzuhalten. Eine Jagd, deren Ausübende hier von ihren auch mit dem Jungjägereid gelobten Grundsätzen abweichen, kann sich nicht mehr glaubwürdig als Stimme für heimische Wildtiere bezeichnen.

Es wird daher nachdrücklich darauf hingewiesen, dass zuwiderhandelnde Personen ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden. Strafrechtliche, verwaltungs-strafrechtliche und disziplinarrechtliche Verfahren gegen die handelnden Personen selbst sind die Folge. Diese Folgen können auch Personen treffen, die dazu beitragen, strafrechtlich relevante Handlungen dieser Art unter den Teppich zu kehren.

Wer sich – auch in unbeobachteten Momenten – zu einem strafbaren Abschuss dieser Art hinreißen lässt, hat aufgrund seiner Gesinnung die Gemeinschaft der weidgerecht jagenden Steirischen Jagd bereits selbst verlassen.

Profis im Revier

Eine exklusive Informationsreihe für beeidete steirische Jagdschutzorgane

 

Allzu oft werden sie in ihrem herausfordernden Wirken als beeidetes Jagdschutzorgan mit den unterschiedlichsten – seien es rechtliche, wildbiologische oder forstliche und landwirtschaftliche – Themen konfrontiert. Um ihre herausragende Leistung und Verantwortung für die Steirische Jagd zu unterstreichen und gleichzeitig eine Plattform zu bieten, auf der sich beeidete Jagdschutzorgane auf den neuesten Wissenstand bringen und umfangreiche Themenkomplexe erfahren können, wurde diese exklusive Weiterbildungsreihe von ihrer Interessensvertretung – der Steirischen Landesjägerschaft – konzipiert. Die Themen sind vielseitig und aktuell relevant, die Vortragenden sind ExpertInnen in ihrem jeweiligen Fachgebiet.

 

Gerne bieten wir als Steirische Landesjägerschaft diese Gelegenheit, um sie bei Ihrer Tätigkeit zu unterstützen und unseren MitgliederInnen erstklassige Weiterbildung zu ermöglichen.

Die Weiterbildungsreihe findet jeden ersten Donnerstag im Monat (ausgenommen Jänner und Mai) als Webinar über die Plattform Zoom statt – immer von 19:00-20:00.

 

Die Information ergeht an alle beeideten Jagdschutzorgane in der Steiermark per E-Mail. 

 

Jägerbiathlon 2025

Das traditionelle Jägerbiathlon in Ridnaun ist schon seit Jahren ein beliebter Fixtermin im Kalender der Jägerschaft. 

 

Am 22. Februar 2025 lädt das Jagdrevier Ridnaun bereits zur 24. Ausgabe der Sportveranstaltung für Jäger und Jägerinnen auf internationalem Niveau. Auf dem Programm steht mit der Ciaspolata auch wieder ein Zusatzwettbewerb mit Schneeschuhen, der sich Jahr für Jahr größerer Beliebtheit erfreut.

 

FACE Bericht 

Der monatliche FACE Bericht informiert über Neuigkeiten zu wichtigen Themen und Aktivitäten von FACE und steht ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung.

 

Dr David Scallan:

"Wir stehen vor einer wichtigen Abstimmung im Rahmen der Berner Konvention über einen Vorschlag zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf internationaler Ebene. Die zusätzlichen EU und ihre 27 Mitgliedstaaten benötigen sieben Stimmen, um diesen Vorschlag Anfang Dezember zu verabschieden. Bitte kontaktieren Sie Guillaume, wenn Sie von den Entwicklungen in Nicht-EU-Ländern erfahren haben."

 

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