![]() Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
![]() JägerwissenWinternächte sind Raubwildnächte – leider fehlt aktuell der Schnee für das Ansitzen am Luderplatz. Jägerinnen und Jäger, die dieser spannenden Jagdart nachgehen, sollten über folgende Informationen verfügen:
· Der Einsatz von Nachtzieltechnik ist auf Raubwild gesetzlich verboten – Zuwiderhandelnde riskieren nicht nur eine Vewaltungsstrafe, sondern ihre Jagdkarte · Was auf den Luderplatz gebracht werden kann, ist in der Tiermaterialien-Verordnung geregelt · Luderplätze sind so einzurichten, dass von diesen keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht, daher jedenfalls fernab von Wanderwegen, Straßen und öffentlichen Einrichtungen (Spiel- und Sportplätzen) bzw. von Plätzen, die regelmäßig von Menschen aufgesucht werden · Es ist darauf zu achten, dass die Bevölkerung (Spaziergeher, Wanderer, etc) am ausgelegten Luder nicht Anstoß nehmen und soll auch nicht stark stinken, da dies zu einem öffentlichen Ärgernis und damit zum Einschreiten der Behörde führen kann · Auch Wasserschutzgebiete und Wasserschongebiete scheiden aus Gründen des Trinkwasserschutzes aus · Geeignete Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Gefährdung für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt sind zu treffen · Die Bezirksverwaltungsbehörde kann aus konkreten Gründen (z.B. Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen) das Betreiben von Lockfutterplätzen beschränken oder untersagen · Wenn sich Revierteile aufgrund dieser Vorgaben nicht für einen Luderplatz eignen, kann auch das Anlegen einer Mäuseburg eine erfolgversprechende Jagdmethode auf Raubwild sein
Was darf vorgelegt werden?
· Wildtierkörper oder Teile von erlegtem Wild (z.B. Haupt, Läufe, Aufbruch, etc.) oder Fische, die im Zuge der Jagd- bzw. Fischereiausübung am Ort des Erlegens oder des Fangens anfallen · Krankheitsunverdächtiges Fallwild · Fertige Heimtiernahrung (Hunde- und Katzenfutter) · Gemäß § 16 Abs. 11 der Tiermaterialien-Verordnung dürfen zur Jagdausübung berechtigte Personen auch tierische Nebenprodukte von Lebensmittelunternehmen zur Anlockung von Wild für die Zwecke der Jagd im Rahmen der geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen in der erforderlichen Menge verwenden (z.B. Fleischhauer, Fischereibetrieb u.ä.)
Was darf nicht vorgelegt werden?
· Verendete oder getötete Haus- bzw. Nutztiere · Wildtiere bzw. Teile von Wildtieren, bei denen ein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht · Nebenprodukte von Wildtieren, die in Wildsammelstellen, Schlacht-, Zerlege-, Wildbearbeitungsbetrieben und Verarbeitungsbetrieben anfallen, diese unterliegen der Ablieferungspflicht ebenso wie Nebenprodukte, die im Rahmen der Direktvermarktung anfallen (Decken, Knochen, Abschnitte, etc.) ![]() Kunstkalender 2026Das ideale Weihnachtsgeschenk für Jäger und Naturinteressierte
Der exklusive Kunstkalender von Hubert Zeiler ist noch in geringer Stückzahl über das Büro der Steirischen Landesjägerschaft erhältlich.
Wenn Sie in Ihrem Umfeld Jägerinnen und Jägern zu Weihnachten eine ganz besondere Freude machen möchten, die sie durch das ganze Jahr mit großartigen Wildtiermotiven begleitet, sollten Sie sich beeilen – nur wenige Restexemplare der limitierten Auflage 2026 sind noch über die Homepage der Steirischen Landesjägerschaft oder direkt im Büro der Steirischen Landesjägerschaft zum Preis von € 40,-- erhältlich.
Für ganz besonders schnell Entschlossene gibt es noch handsignierte Exemplare! ![]() ISUZU AktionJagdlicher Preisnachlass für ISUZU-Modelle gilt auch für 2026
Über Jagd Österreich konnte auch für das Jahr 2026 wieder ein Rahmenvertrag mit ISUZU vereinbart werden, der erhebliche Preisnachlässe von 16% - 23% (abhängig vom jeweiligen Modell) für Jägerinnen und Jäger beim Kauf eines Neufahrzeuges dieser Marke beinhaltet.
Die Nachlässe auf den empfohlenen Listen-Nettoverkaufspreis am Tag des Kaufs gelten unter der Voraussetzung. Bezugsberechtigt sind Inhaber einer gültigen Jagdkarte eines österreichischen Landesjagdverbandes. Abrufscheine für diese Aktion sind über das Büro der Steirischen Landesjägerschaft in Graz erhältlich. Anblick Abo AktionDer Anblick ist die klassische österreichische Jagdzeitschrift, die sich mit allen Belangen der Jagd, des Naturschutzes, der Wildökologie und des Jagdhundewesens beschäftigt.
Fragen der Revierpraxis finden sich aber ebenso wie Aktuelles und Grundsätzliches zur Jagdpolitik - fundiertes Fachwissen am Puls des jagdlichen Geschehens über Grenzen hinaus! Jagd Österreich WochenreportLesen sie hier den Wochenreport von Jagd Österreich mit folgenden Punkten:
Neues vom FiWI und Inhalte von Jagdfakten.at
![]() NWS ÖffnungszeitenAuch die Naturwelten machen eine kurze Winterpause:
Ab 07. Jänner sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und freuen uns darauf, Sie im neuen Jahr begrüßen zu dürfen.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!
NWS JahresprogrammDas Jahresprogramm 2026 ist online!
Es ist soweit: Das gesamte Jahresprogramm 2026 der Naturwelten Steiermark – mit allen Workshops, Kursen und Weiterbildungen – ist ab sofort auf der Naturwelten Website verfügbar.
Stöbern Sie durch die vielfältigen Angebote und sichern Sie sich schon jetzt Ihren Platz bei den Veranstaltungen und Kursen Ihrer Wahl. Viele Termine sind erfahrungsgemäß rasch ausgebucht. Wir freuen uns auf ein spannendes und lehrreiches Jahr 2026 mit Ihnen.
Jetzt Programm entdecken und buchen Unsere Wochennews zum Teilen als LinkSteirische Landesjägerschaft 0 316 67 36 37 0 presse@jagd-stmk.at
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