Sehr geehrte Herren Landesjägermeister-Stellvertreter, werte Vorstandsmitglieder!
Sehr geehrte Herren Bezirksjägermeister, geschätzte Jägerinnen und Jäger!

 

Novellierung der Prüfungsordnung

Der Mangel an Amtsärzten bei den Bezirksverwaltungsbehörden hat auch Auswirkungen auf die Durchführung der Prüfung für Jungjäger, Aufsichtsjäger und Berufsjäger. Künftig kann die medizinische Untersuchung über eine Bestätigung der körperlichen und geistigen Eignung – auch zum sicheren Führen einer Waffe – durch das Gutachten eines Amtsarztes oder eines Allgemeinmediziners erbracht werden. Dies gilt auch für die Zulassung zur Prüfung zu den Berufsjägerprüfungen und die Zulassung zur Prüfung für den Jagdschutzdienst.

 

Gleichzeitig wurde die vielfache Forderung, die Prüfung in zwei Teilprüfungen aufzuteilen erfüllt. Für künftige Jungjägerprüfungen bedeutet das, dass zuerst die theoretische Prüfung zu absolvieren ist. Wer diesen Prüfungsteil positiv absolviert, kann zur Schießprüfung antreten. Wird die Schießprüfung nicht bestanden, muss lediglich dieser Teil wiederholt werden.

 

Diese Novellierung war auch Teil der von den Fachausschüssen Ausbildung und Schießwesen erarbeiteten Empfehlungen. Auch eine neu gestaltete Prüfungsscheibe wurde von den beiden Fachausschüssen erarbeitet und mit der Novelle beschlossen. Diese Scheibe gewährleistet einen sicheren und rasch tötenden Schuss und berücksichtigt gleichzeitig die bestmögliche Wildbrethygiene und -qualität.

 

Bei der Novellierung wurden auch die Bestimmungen über die Abhaltung der Schießprüfung konkretisiert, um eine einheitliche Durchführung der Schießprüfung zu gewährleisten.

 

Mit Unterstützung der zuständigen Landesrätin Simone Schmiedtbauer konnten mit dieser Novellierung eine zeitgemäße Jungjäger-Prüfung geschaffen werden.

 

Die neue Jungjäger-Prüfungsscheibe befindet sich nach dem Beschluss in der gestrigen Regierungssitzung bereits in Produktion und wird zeitnahe über die Bezirksjagdämter und das Büro der Steirischen Landesjägerschaft erhältlich sein. 

JÄGERWISSEN

Knicken ist nicht mehr zeitgemäß und veraltet

 

Bei Wildunfällen geht es oft darum, schwer verletzte und leidende Wildtiere so rasch wie möglich von ihrem Leid zu erlösen.

Wie mit der heraufordernden Situation, die vielleicht noch vor Beteiligten am Unfallort stattfindet, kompetent und professionell umzugehen ist, wird in einem über die Steirische Landesjägerschaft verfügbaren Lehrfilm anschaulich dargestellt.

Welche grundlegenden Punkte bei der fachlich korrekten Durchführung einer Nottötung zu beachten sind, wird ebenfalls beschrieben.

Diese ist auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchzuführen – das sogenannte "Knicken" ist hier nicht mehr zeitgemäß und für den Jäger oder die Jägerin damit nicht mehr das Mittel der Wahl.

Wenn ein gezielter Tötungsschuss aus Sicherheitsgründen nicht abgegeben werden kann, ist ein Entblutungsschnitt am Träger durchzuführen. Dieser sollte nach einem Betäubungsschlag auf den Hinterkopf erfolgen. Für den Entblutungsschnitt ist ein ausreichend langes und scharfes Messer mit bei beispielsweise einem Reh einer Mindestlänge der Klinge von 12cm zu verwenden.

Beim Entblutungsschnitt wird über einem Stich mit aufgestellter Klinge direkt unter der Wirbelsäule und einem Hinausziehen der Klinge in Richtung Trägerunterseite durchgeführt. Über diesen Schnitt werden die vier Hauptgefäße am Träger mit einem Schnitt eröffnet.

Gerade in diesen Wochen kommen viele Jägerinnen und Jäger zur Vorbesprechung der Abschussplanung zusammen, das Lehrvideo "Straßenverkehrsunfallwild" ist eine ideale Möglichkeit, dieses Zusammentreffen mit zeitgemäßer Weiterbildung zu verbinden. Das Video kann über Youtube aufgerufen werden.

CIC Newsletter

Inhalt des Februar Newsletters: 

 

Registrieren Sie sich für das CIC-Kulturwochenende 2025, Alberta tritt als erste Provinz bei und ein potenzieller neuer Weltrekord für Damhirsche wird ausgewertet. Außerdem gibt es Updates zu Großraubtierprojekten, einen neuen Podcast und wichtige internationale Veranstaltungen.

 

Volksliedwerk

Das Programm Februar bis März:

  • Peter Rosegger in Graz klangvoll entdecken
  • Ambulantes Jodel-Training
  • Übungsabend für traditionelles Liedgut
  • Teufelsgeigertreffen
  • Bradl-Kurs
  • Den Winter wegjodeln
  • Symposium "Kultur grenzenlos?"

Nachlese Kurs NWS

Entnahme von Raben- und Nebelkrähen

 

Die Entnahme von Raben- und Nebelkrähen ist in der Steiermark durch eine Verordnung geregelt. Damit die Jagd auf diese intelligenten Vögel trotzdem gelingt, im Einklang mit Gesetzen und weidmännisch erfolgt, braucht es einiges an Wissen. Wissen das in einem ausgebuchten Seminar am 1.2.2025 in Zangtal weitergegeben wurde. Herzlichen Dank an die Referenten: Ornithologin Denise Reiter und Krähenjagdexperte Martin Spreitzhofer. Die Verbindung von Theorie und Praxis ist euch sehr gut gelungen und so steht einer erfolgreichen Krähenbejagung nichts mehr im Wege.

Bei Interesse am nächsten Kurs zu diesem Thema melden sie sich bitte unter office@naturwelten-steiermark.com

NaTOURwelten

Eine Reise durch die Natur der Steiermark

 

Bezirk Graz-Umgebung: Unter diesem Motto haben die verantwortlichen Jägerinnen und Jäger der Jagdgesellschaften St. Marein, Petersdorf II, EJ-Pirkwiesen Krumegg, Edelsgrub, Langegg und Nestelbach Projekttage in den örtlichen Volksschulen veranstaltet. Dabei war auch der NaTOURwelten Anhänger im Einsatz.

Freie Kursplätze

Chance auf freie Plätze in der kommenden Woche:

 

In der kommenden Woche sind für folgenden Kurs noch Restplätze zu vergeben. Weitere Infos dazu bzw. die Anmeldemöglichkeit finden sie beim dazugehörigen Link:

 

Faustfeuerwaffen im jagdlichen Einsatz (22.2.2025 von 15:30 – 21:00)

Unsere Wochennews zum Teilen als Link

 
 
 

Steirische Landesjägerschaft
Schwimmschulkai 88
8010 Graz
Mo. - Do. 8:00 bis 17:00, 
Fr. 8:00 bis 12:00

0 316 67 36 37 0

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